Frequently asked questions:

Q1: Kommt es bei der Vermarktung von CO2-Minderungszertifikaten aus der Grubengasnutzung nicht zu einer Doppelzählung/ -vermarktung der CO2-Minderungen, wo doch der Stromabsatz (und damit auch die entsprechende CO2-Minderung) nach dem EEG gefördert wird?

A1: Es wird nur die CO2-Minderung zertifiziert, die durch Vermeidung von Methanemissionen erzielt wird. Für die Verdrängung von konventionellem Strom wird keine CO2-Minderung zertifiziert. Nach diesem Prinzip wurden auch die zwei einzigen in Deutschland anerkannten JI-Projekten genehmigt.

 

Q2: Sind die Gebühren für die Zertifikate für einen privaten PKW steuerlich absetzbar?

A2: Die Zertifikatkosten sind für privat genutzte PKW nicht steuerlich absetzbar. Für Unternehmen stellen Zertifikatgebühren für den Firmenfuhrpark Betriebsausgaben dar, die steuermindernd angesetzt werden können, sofern die Ausgabe betrieblich veranlasst ist (was in der Regel der Fall ist).